Tauchmedizin
Tauchtauglichkeitsuntersuchung
(G 31) für Berufstaucher und Caisson-Arbeiter (Druckluftbaustellen), sowie für Sporttaucher.
Das Sporttauchen erfreut sich zunehmender Beliebtheit, und die Zahl der Tauchanfänger wie auch der erfahrenen Taucher steigt weiterhin an.
Leider treten somit auch gesundheitliche Probleme an Gelenken (u.a. Bends), Haut, Muskulatur, Knochen, Bändern, Innenohr und Lunge immer häufiger auf. Nicht selten sind die sog. “Taucherflöhe”. Diese sind verursacht durch Ausperlen von Stickstoffgas in der Haut und Unterhaut und verursachen den charakteristischen Juckreiz aber auch Parästhesien (“Ameisenlaufen”), kleine Hautblutungen (Petechien) oder marmorierte Haut.
In den meisten Fällen sind sie die Folge von mangelnder Beachtung der Dekompressionszeiten.
wir haben uns für Ihre Tauchsicherheit verpflichtet
und orientieren uns mit unserer Untersuchung an den Standards der GTÜM
Die Tauchtauglichkeits-Untersuchung umfasst
- Vorgeschichte, stattgehabte Operationen und Erkrankungen, aktuelle Medikamenteneinnahme, frühere Tauchunfälle
- Tauchmedizinische Aufklärung
- Klinische Untersuchung
- Otoskopische Diagnostik mit Druckausgleichstestung (Ohruntersuchung)
- Erhebung der Vitalparameter (Blutdruck, Herzfrequenz, Herzrhythmus, Temperatur)
- Blutbild, Blutzucker u.a., Urinteststreifen
- EKG. ab 40 Jahren, bei Bluthochdruck Belastungs-EKG
- Lungenfunktionstest
- zusätzliche Röntgen-Untersuchung bei Lungenerkrankungen
Im Rahmen der Tauchuntersuchung bieten wir Ihnen an, Ihren Impfpass hinsichtlich geplanter Tauchreisen, zu überprüfen.
benötigte Unterlagen zur Ausstellung einer Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- gültiger Personalausweis
- bei Vorerkrankungen: Behandlungsunterlagen der entsprechenden Ärzte
- ausgefüllter (Teil A) Untersuchungsbogen (download)
- Tauchtauglichkeitszertifikat (download)
Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?
Um Dekompressionserkrankungen und Tauchunfällen vorzubeugen, werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben.
Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:
- alle 3 Jahre, wenn Sie unter 40 Jahre alt sind, bzw.
- jedes Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind.
Für manche Länder (z.B. Ägypten) wird altersunabhängig ein aktuelles Tauglichkeitszeugnis, nicht älter als 1 Jahr, gefordert.
Deutsches Ärztezeitung 11.05.2012
Gesund unter Wasser – Worauf Taucher achten sollten